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Einkommensteuer | Widerspruch gegen die Übertragung des Bedarfsfreibetrags eines Kindes auf den betreuenden Elternteil
Das entschieden, dass bei geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Eheleuten der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes grds. hälftig aufzuteilen ist. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, kann einer beantragten Übertragung seines Freibetrags auf den anderen Elternteil widersprechen, wenn er in wesentlichem Umfang Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind betreut. Bei der Frage, ob eine wesentliche Betreuung vorliegt, ist nicht von einer zeitlichen Untergrenze von 25 % auszugehen.
Die Klägerin ist von ihrem Mann geschieden. Die gemeinsamen Kinder leben im Haushalt der Klägerin und sind dort gemeldet. Die Kinder sind jedes zweite Wochenende sowie in den Schulferien bei i...