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Einkommensteuer | Zum Übergang des Verlustabzugs auf den Erben vor dem 12. 3. 2008
Das zum Übergang des Verlustabzugs nach § 10d EStG auf den Erben bei vor dem 12. 3. 2008 eingetretenen Todesfällen entschieden und dabei an dem Erfordernis der wirtschaftlichen Belastung des Erben festgehalten. S. 1259
Nach dem Beschluss des [i]Zum BFH-Beschluss s. Gragert/Wißborn, NWB F. 3 S. 15112 (BStBl 2008 II S. 608) kann der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung geltend machen. Allerdings ist die bis dahin ergangene gegenteilige Rechtsprechung des BFH aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin in allen Erbfällen anzuwenden, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieses Beschlusses eingetreten sind. Die Entscheidung wurde am 12. 3. 2008 erstmals auf der Internetseite des BFH...