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NWB Nr. 17 vom Seite 1265

Parlament verabschiedet EU-Datenschutzreform

[i]EU-Parlament, Pressemitteilung vom 14. 4. 2016Am hat das Parlament die neuen EU-Datenschutzvorschriften angenommen. Ziel der Regeln ist, den Nutzern die Entscheidung über ihre persönlichen Daten zurückzugeben und ein hohes und einheitliches Datenschutzniveau einzuführen. Die Reform legt auch Mindeststandards für die Verwendung von Daten für polizeiliche und gerichtliche Zwecke fest. Die wichtigsten Änderungen sind: das Recht auf Vergessen werden; die Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person; das Recht auf Datenübertragbarkeit (an einen anderen Dienstleister); das Informationsrecht der Betroffenen bei Verletzung des Schutzes der eigenen Daten; Datenschutzbestimmungen müssen in klarer, verständlicher Sprache erläutert werden; härterer Durchgriff bei Verstößen, z. B. bei einem Unternehmen Strafe von bis zu 4 % des gesamten Vorjahresumsatzes.