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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 7 vom Seite 22

Lohn und Gehalt kompakt

Sozialversicherung | Neue Bemessungsgrenzen für 2017

Das Bundeskabinett hat am 12. 10. 2016 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2017 beschlossen. Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2017 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Übersicht Rechengrößen West- und Ostdeutschland für das Jahr 2017:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechengröße
West
Ost
Monat
Jahr
Monat
Jahr
Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung
6.350 €
76.200 €
5.700 €
68.400 €
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung
7.850 €
94.200 €
7.000 €
84.000 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung
6.350 €
76.200 €
5.700 €
68.400 €
Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
4.800 €
57.600 €
4.800 €
57.600 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
4.350 €
52.200 €
4.350 €
52.200 €
Bezugsgröße in der Sozialversicher...

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