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OLG Dresden Urteil v. - 13 U 1605/13

Leitsatz

Leitsatz:

Die Beauftragung des vorläufigen Sachwalters im Verfahren nach § 270 b InsO durch den Schuldner mit nicht von der durch das Insolvenzgericht festzusetzenden Vergütung abgegoltenen Tätigkeiten ist insolvenzzweckwidrig und unwirksam.

Fundstelle(n):
ZIP 2015 S. 1937 Nr. 40
UAAAF-71508

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