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Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über die Besteuerungsgrundlagen zur Festsetzung der Gewerbesteuer
Für eine allgemeine Leistungsklage einer (vermeintlichen) Organgesellschaft, mit der das FA verurteilt werden soll, eine von ihm im Besteuerungsverfahren des (vermeintlichen) Organträgers gemachte Mitteilung an die zur Festsetzung der Gewerbesteuer zuständige Gemeinde inhaltlich zu korrigieren, fehlt die Klagebefugnis (Bezug: § 40 Abs. 2 FGO; § 30, § 73, § 184 Abs. 3 AO).
Die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 FGO sind nur dann erfüllt, wenn das Klagevorbringen es als zumindest möglich erscheinen lässt, dass die angefochtene Entscheidung eigene subjektiv-öffentliche Rechte des Klägers verletzt. Das trifft für eine vermeintliche Organgesellschaft im Hinblick auf Mitteilungen im Besteuerungsverfahren des vermeintlichen Organträgers auch unter Haftungsgesichtspunkten nicht zu, so der B...