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BFH 17.11.2015 VIII R 55/12, StuB 8/2016 S. 322

Verrechnung von Altverlusten aus Termingeschäften mit Neuerträgen

(1) Die in § 39 Abs. 1 KAGG enthaltene Verweisung auf private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) führt nicht zur Anwendung der Regelung über die Verlustverrechnungsbeschränkungen auf Ebene des Investmentfonds (Anschluss an NWB GAAAE-24099, BStBl 2013 II S. 479). (2) Das Merkmal des „Gewinns“ in § 39 Abs. 1 Satz 1 KAGG i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG erfasste auch einen zum Ende des Geschäftsjahres auf Ebene des Investmentfonds verbleibenden Totalverlust aus Termingeschäften. Ein solcher Totalverlust zum Ende des Geschäftsjahres aufgrund von Termingeschäftsverlusten war als negativer ausschüttungsgleicher Ertrag dem Anteilsscheininhaber zuzuweisen. (3) Die Regelungen in § 18 und § 3 Abs. 4 InvStG sehen keine Überleitung von Verlusten aus Termingeschäften, die un...BStBl 2008 I S. 375