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Übertragung eines Wirtschaftsguts gegen Gutschrift auf Kapitalkonto II
Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 29. 7. 2015 und 4. 2. 2016
Die Übertragung eines Wirtschaftsguts durch den Gesellschafter auf die Personengesellschaft gegen Gutschrift kann unentgeltlich im Wege einer Einlage oder entgeltlich im Wege der Einbringung auf einem Kapitalkonto erfolgen. Der BFH hat nun in zwei aktuellen Entscheidungen die Frage geklärt, ob die Gutschrift auf einem variablen Kapitalkonto, dem Kapitalkonto II, zu einem entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerb führt.
Ohne Anschaffungskosten ist eine Abschreibung auf die Substanzverringerung bei Bodenschätzen nicht zulässig.
Eine Gutschrift auf einem variablen Kapitalkonto stellt keine Gegenleistung dar und führt daher zur Unentgeltlichkeit. Für die Entgeltlichkeit muss die Gutschrift auf dem festen Kapitalkonto I oder auf einem Darlehenskonto des Gesellschafters erfolgen.
Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens bleibt § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG maßgeblich, der nicht zwischen Unentgeltlichkeit und der Gewährung von Gesellschaftsrechten unterscheidet.
I. Sachverhalte und Entscheidungen des BFH
1. Sachverhalt
Der K...