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FinMin Schleswig-Holstein 22.02.2016 VI 3011 - S 2770 - 086, NWB 16/2016 S. 1127

Körperschaftsteuer | Zweifelsfragen zur Durchführung des Gewinnabführungsvertrags

Liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 KStG vor, gilt der Gewinnabführungsvertrag auch dann als durchgeführt, wenn der abgeführte Gewinn oder ausgeglichene Verlust auf einem Jahresabschluss beruht, der fehlerhafte Bilanzansätze enthält. Zu Anwendungsfragen hinsichtlich dieser Durchführungsfiktion nimmt das FinMin Schleswig-Holstein mit Kurzinfo KSt 3/2016 vom Stellung.