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Einkommensteuer | Verluste aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen
Ein Verlust aus der Veräußerung eines unentgeltlich erworbenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist nach dem steuerlich zu berücksichtigen, sofern der Rechtsvorgänger den Anteil mit Einkünfteerzielungsabsicht erworben und gehalten hatte.
Bereits wenige Tage, nachdem der Kläger einen Anteil am Stammkapital einer GmbH übertragen bekommen hatte, veräußerte er diesen an eine Kapitalgesellschaft, deren Alleingesellschafter er selbst war. Die Differenz zwischen dem geringen Veräußerungserlös und den ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung des Übertragenden machte der Kläger als VeräußerungsverlustS. 1127 [i]Deutschländer, NWB 24/2015 S. 1788 i. S. von § 17 Abs. 2 EStG geltend. Das Finanzamt erkannte den Verlust mit der Begründung nicht an, de...