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Die neuen Regelungen zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen
Auswirkungen und Anwendungsfragen der aktuellen Gesetzesänderung im Überblick
Bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nimmt der Abzinsungssatz von jeher eine wichtige Rolle ein. Das anhaltende Niedrigzinsniveau hat die Belastungen aus Pensionszusagen für die Unternehmen spürbar erhöht. Der Druck auf den Gesetzgeber, eine Änderung der Bewertungsregeln herbeizuführen, ist in den letzten Monaten stetig gestiegen. Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Bewertung wurde im März 2016 abgeschlossen. Eine zumindest temporäre Entlastung der Unternehmensbilanzen wurde erreicht. Die Gesetzesänderung hat gleichwohl nicht alle Erwartungen erfüllt.
Zukünftig sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen, der sich aus den letzten zehn Geschäftsjahren (statt bisher sieben) ergibt.
Die neuen Regelungen sind verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem enden. Eine rückwirkende Anwendung auf Geschäftsjahre, die in 2015 enden, ist möglich.
Der begrenzte Anwendungsbereich der neuen Regelungen ist ebenso zu beachten, wie die Einführung einer Ausschüttungss...