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Die neue Zweiteilung des Bestätigungsvermerks
Neue Berichterstattungsanforderungen für Abschlussprüfungen bei Unternehmen von nicht öffentlichem Interesse
Am erfolgte nach intensiven Debatten die Verabschiedung in 2. und 3. Lesung des mit Spannung erwarteten Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG). Das Gesetz schafft nunmehr Klarheit, dass künftig nur die Abschlussprüfer von PIEs über besonders relevante Prüfungsgesichtspunkte (sog. Key Audit Matters, kurz: KAMs) im Bestätigungsvermerk berichten müssen. Die noch im Referentenentwurf enthaltene Regelung des § 322a HGB-E, welche die Berichterstattung über KAMs auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen erstrecken wollte, ist gestrichen worden, da diese zu einer unverhältnismäßigen Belastung für mittlere sowie für inhabergeführte Gesellschaften geführt hätte. Im Folgenden werden die Veränderungen des Bestätigungsvermerks auf Basis des verabschiedeten Abschlussprüfungsreformgesetzes bei der Prüfung von Non-PIEs analysiert.
Pföhler/Kunellis/Knappe, Die Berichterstattung über Key Audit Matters im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, WP Praxis 3/2016 S. 57 NWB CAAAF-66810
Das verabschiedete AReG sieht entgegen dem Referentenentwurf vorerst eine Zweiteilung des Bestätigungsvermerks für PIEs und Non-PIEs vor. KAMs müssen dabei vorerst nur im Bestätigun...