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WP Praxis Nr. 3 vom Seite 57

Die Berichterstattung über Key Audit Matters im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Neue Anforderungen für Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

WP/StB Martin Pföhler, WP/StB Axel Kunellis und WP/StB Ines Knappe

In den Bestätigungsvermerken für Unternehmen von öffentlichem Interesse sind künftig besonders wichtige Prüfungssachverhalte – in den internationalen Prüfungsstandards Key Audit Matters (KAMs) genannt – darzustellen, die in zweierlei Hinsicht eine bemerkenswerte Neuerung darstellen. Zum einen wird hierdurch die Öffentlichkeit erstmals darüber informiert, welche Schwerpunkte der Abschlussprüfer bei seiner Prüfung gesetzt hat, welche Prüfungshandlungen er dabei verwendet hat und welche Beobachtungen oder Feststellungen er hierdurch erzielen konnte. Derartige Information hatte ein Abschlussprüfer bislang nur dem Aufsichtsorgan des geprüften Unternehmens mitzuteilen und im Übrigen vertraulich zu behandeln. Zum anderen erfordert die Beschreibung der KAMs eine mandatsindividuelle Auswahl und Formulierung der jeweils darzustellenden Sachverhalte. Der größte Teil der Ausführungen in den betreffenden Bestätigungsvermerken wird daher künftig nicht mehr einheitlich, auf der Grundlage berufsständisch entwickelter Musterformulierungen, erfolgen, sondern frei ausformuliert werden müssen.

Ruhnke, Verbesserte Berichterstattung des Abschlussprüfers – quo vadis? – E...