WP Praxis Nr. 5 vom Seite 1

APAReG unterschrieben und verkündet

Dipl.-Kfm. Christian Rohde, StB | Verantw. Redakteur | wp-redaktion@nwb.de

Bereits am wurde das Abschlussprüfungsaufsichtsreformgesetz (APAReG) verabschiedet. Seitdem wartete der Berufsstand auf die Unterzeichnung und die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Immerhin muss die Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform in nationales Recht bis zum erfolgen. Spekulationen wurden im Berufsstand laut, dass Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterschreiben wolle. Nun hat das Warten aber doch ein Ende. Das APAReG wurde am unterschrieben und im Bundesgesetzblatt vom verkündet. Damit die Umsetzungsgesetzgebung abgeschlossen ist, muss jetzt auch noch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG), das am im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde, unterschrieben und verkündet werden. Über die beschlossene Fassung des AReG gibt Lanfermann ab einen Überblick und zeigt dabei, welche wesentlichen Änderungen sich seit dem Regierungsentwurf des Gesetzes ergeben haben.

Eine wichtige Änderung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens war schon länger bekannt: Während der Referentenentwurf des AReG noch vorsah, dass bei allen gesetzlichen Abschlussprüfungen im Bestätigungsvermerk über die sog. key audit matters zu berichten ist, wurde diese Anforderung – im Einklang mit der EU-Verordnung 537/2014 – auf die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) beschränkt. Welche Folgen die Zweiteilung des Bestätigungsvermerks für prüfungspflichtige mittelständische Unternehmen (Non-PIE) hat, erläutern Heeb/Schlums ab .

Die GoBD in der Abschlussprüfung

Ende 2014 veröffentlichte das BMF die neuen GoBD, die die steuerlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße IT-Buchführung präzisieren. Ihre Einhaltung ist in der Abschlussprüfung nicht per se zu beurteilen sowie zu testieren. Dennoch kommen Abschlussprüfer nicht umhin, sich mit den Anforderungen der GoBD vertraut zu machen. Philipps/Wilting widmen sich in ihrem Beitrag ab den Implikationen für die Abschlussprüfung und stellen die Praxiserfahrungen dar, die bislang im Rahmen der Abschlussprüfung mit den GoBD gemacht wurden.

Asylanträge nach der busy season?

Eine interessante Meldung war dem Handelsblatt am zu entnehmen. Die zahlreichen Asylanträge stellen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf eine harte Probe. Das BAMF braucht dringend zusätzliches Personal und hat nun offenbar die Big 4-Gesellschaften um Unterstützung gebeten. Laut dem Handelsblatt hat das BAMF die Anfrage bestätigt. Danach sollen Wirtschaftsprüfer ab Mai für bis zu sechs Monate in der Behörde arbeiten. Für die Prüfungsgesellschaften könnte sich dieses Modell betriebswirtschaftlich lohnen, wenn Teile der Belegschaft nach der busy season nicht voll ausgelastet sind. Wie viele Wirtschaftsprüfer demnächst keine Jahresabschlüsse, sondern Asylanträge prüfen, ist derzeit unbekannt.

Beste Grüße

Christian Rohde

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WP Praxis 5/2016 Seite 1
QAAAF-71129