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WP Praxis Nr. 5 vom Seite 125

Verabschiedung des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG)

Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform in Deutschland

WP/StB Georg Lanfermann

Der im Dezember 2015 im Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) ist am im Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit wenigen Änderungen beschlossen worden. Die signifikantesten Änderungen sind eine ausdrückliche Übergangsregelung im EGHGB zur Einführung der Rotation bei Kurzläufern sowie der Wegfall der vorgeschlagenen Berichtspflicht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung nach § 171 AktG. Die Verabschiedung stellt den Abschluss der inhaltlichen Debatte zu der Ausgestaltung der Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform von 2014 dar und erlaubt es nunmehr, dass die deutsche Umsetzungsgesetzgebung fristgerecht zum Anwendungszeitpunkt der EU-Gesetzgebung, dem , in Kraft treten kann.

Veidt/Geithner, EU-Reform der Abschlussprüfung, WP Praxis 7/2014 S. 172 NWB FAAAE-67058

I. Einleitung

[i]Lanfermann, Regierungsentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) – Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform in Deutschland, WP Praxis 2/2016 S. 29 NWB PAAAF-41654 Lanfermann, Übergangsfristen zur Einführung der Pflichtrotation von Prüfungsgesellschaften, WP Praxis 6/2015 S. 139 NWB RAAAE-89952 Diemers/Homfeldt, Der Referentenentwurf zum Abschlussprüfungsreformgesetz, PiR 6/2015 S. 157 NWB QAAAE-91684 Auch wenn die am vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Regierungsentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) nicht besonders umfangreich sind, markiert dessen Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung den Abschluss der gesetzgeberischen Diskussion zur Umse...