Anforderungen an die Geschäftsführung einer gemeinnützigen Stiftung
Leitsatz
1. Der Umstand, dass der Stifter das Grundstockvermögen der Stiftung nach eigenem Belieben veräußern konnte, spricht bei summarischer
Prüfung gegen die in § 55 AO genannte Voraussetzung, der selbstlosen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke, und damit auch
gegen die wirtschaftliche Selbständigkeit der Antragstellerin (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 62).
2. Durch die Veräußerung, die trotz des in der Stiftungssatzung normierten Verbotes erfolgt ist, wurden der Antragstellerin
die regelmäßigen Mieteinkünfte, d.h. verwendungspflichtige Mittel, entzogen, so dass insoweit von der Verfolgung eigenwirtschaftlicher
Zwecke auszugehen ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 12 Nr. 50 DStR 2016 S. 2674 Nr. 46 DStRE 2017 S. 101 Nr. 2 Ubg 2017 S. 121 Nr. 2 LAAAF-70860
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