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FinMin Schleswig-Holstein | Ausfuhr von Fahrzeugen in Drittstaaten ohne Ausfuhrkennzeichen
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein macht auf eine Mitteilung des BMF aufmerksam. Demnach sei gefragt worden, ob in Fällen der Ausfuhrlieferung von Fahrzeugen ohne Ausfuhrkennzeichen mit der Ausfuhranmeldung im elektronischen AusS. 237fuhrverfahren der Ausgangsvermerk als alleiniger Ausfuhrnachweis ausreichend sei oder ob zusätzlich eine Bescheinigung über die Zulassung, die Verzollung oder die Einzelbesteuerung im Drittland erforderlich sei. In der Praxis bestünde in dieser Frage eine große Unsicherheit, weil angeblich die Rechtslage und die Prüfungspraxis auseinanderfielen. Das BMF bekräftigt ausdrücklich die geltende Rechtslage.
Zunächst [i]Vgl. auch Gehm, USt direkt digital 5/2016 S. 14 NWB YAAAF-66376 weist das BMF auf die explizit normierten Fälle hin, in denen eine Bescheinigung über d...