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FG Köln 16.09.2015 2 K 2040/12, IWB 7/2016 S. 236

FG Köln | Formale Vorgaben im Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Nach Auffassung des FG Köln dürfen sich die Zeiträume mehrerer Vorsteuer-Vergütungsanträge und -Vergütungsbescheide nicht überschneiden. Auch sollen Vergütungszeiträume nach Ablauf der Antragsfrist nicht mehr änderbar sein. In einer weiteren Entscheidung im Vergütungsverfahren für in der EU ansässige Unternehmer hat das Gericht klargestellt, dass die Rechnungen vor Ablauf der Frist, wie vorgesehen, auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden müssen. Des Weiteren sind nach Meinung des FG Köln bei Verlust der Originalrechnung – unabhängig von der Frage, ob der Antragsteller den Verlust zu vertreten hat – vom Rechnungsaussteller erstellte Zweitschriften der Rechnungen oder Bestätigungen des Rechnungsausstellers zu den Rechnungskopien vorzulegen, aus denen sich erg...