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Die Prüfung der Steuerfachwirte - Klausurtypischer Teil – Lösungen
Klausurtypischer Teil – Lösungen
Erster Prüfungssatz
Steuerrecht I
Teil 1: Einkommensteuer
1. Persönliche Einkommensteuerpflicht
Eloisa Brome ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, weil sie als natürliche Person ihren Wohnsitz in Leverkusen (Inland) hat. (1,0 P.)
2. Veranlagungsart
Für den VZ 2015 ist eine Einzelveranlagung durchzuführen, § 25 EStG. (1,0 P.)
Eine Zusammenveranlagung kommt nicht in Betracht, weil seit dem eine dauerhafte Trennung vorliegt. (0,5 P.)
3. Einkommensteuertarif
Auf das zu versteuernde Einkommen ist der Grundtarif nach § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. (1,0 P.)
Das Verwitwetensplitting kann Eloisa Brome nicht in Anspruch nehmen, weil im Zeitpunkt des Todes () die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht mehr erfüllt waren, § 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG. (0,5 P.)
4. Berücksichtigung von Kindern
Manuel steht als adoptiertes Kind den leiblichen Kindern gleich, weil sie ebenfalls im 1. Grad mit der Steuerpflichtigen verwandt sind, § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG. (1,0 P.)
Eloisa Brome erhält die doppelten Kinder- und Betreuungsfreibeträge, weil der andere Elternteil verstorben ist, § 32 Abs. 6 Nr. 1 EStG. (1,0 P.)
Damit erhält sie den Kinderfreib...