BBK Nr. 8 vom Seite 353

Niedrigzinsen in der Rechnungslegung

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Die lange anhaltende Phase der Niedrigzinsen rückte in den vergangenen Monaten meist durch die Auswirkungen auf die Einlagen bei Banken in den Fokus der Öffentlichkeit. Wer einen Kredit aufnehmen will, um zum Beispiel eine Immobilie zu erwerben oder einen Staatshaushalt zu finanzieren, freut sich über die Niedrigzinsen und bekommt bei guter Bonität das Geld fast schon hinterhergeworfen. Die intensiven Nutzer eines Dispositionskredites jedoch konnten sich meist nur wundern, profitierten sie doch nur in recht überschaubarem Maße von sinkenden Zinssätzen.

Welche [i]Philipps, Erweiterte Anhangangaben zu Pensionsrückstellungen, BBK 7/2016 S. 333 NWB FAAAF-69735 Auswirkungen die niedrigen Zinsen aber im Bereich der Rechnungslegung haben, zeigen die Diskussionen um die neuen Abzinsungsregeln für die Pensionsrückstellungen, weil die Verpflichtungen durch die Abzinsung mit immer niedrigeren Zinssätzen rasant ansteigen. Prof. Dr. Holger Philipps hatte die bilanziellen Folgen der Neuregelung in der letzten Ausgabe vorgestellt. widmet sich Prof. Dr. Ludwig Hierl nun der betriebswirtschaftlichen Seite der Niedrigzinsen und zeigt, wie sie sich auf die Wertansätze von Vermögensgegenständen und Schulden auswirken und vor allem, welche Folgen sich im Rahmen einer Unternehmensbewertung oder einer Investitionsrechnung ergeben.

Der gelebte Föderalismus in Deutschland ist für bundesweit oder international tätige Unternehmen nicht immer die reine Freude. Erstaunen mag dabei vielleicht auf den ersten Blick, dass vor einiger Zeit auf einer Tagung an der Bundesfinanzakademie in Brühl die Finanzverwaltungen der Länder dort für ihre Zusammenarbeit besonders gelobt wurden, vor allem, wenn man dies etwa mit der Zusammenarbeit der Polizeibehörden der Länder vergleiche...

Ein [i]Bundesweit einheitliche DatenanforderungBeispiel für eine gelungene bundesweite Vereinheitlichung im Bereich der Finanzverwaltung stellt nun die abgestimmte Datenanforderung für den Z3-Zugriff auf SAP-Daten dar, die Rainer Böhle vorstellt. Der Unternehmer kann mit dem DART-Werkzeug eine Datenkonserve erstellen und aufbewahren, bis der Betriebsprüfer kommt. Dadurch kann er seine produktiven Systeme entlasten. Gegenüber der bisherigen Version der Datenanforderung ist, nicht weiter verwunderlich, der Datenumfang angestiegen, weil nun auch die Daten aus dem Vertriebssystem SD, der Warenwirtschaft MM und der Kostenrechnung CO in den Fokus rücken. Im Detail weist die Formulierung der Datenanforderung einige Ungenauigkeiten auf, auf die ausführlich hinweist.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2016 Seite 353
NWB WAAAF-70813