Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
5. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 14 Rahmengebühren
1Die Vorschrift gilt sowohl für Betragsrahmengebühren wie für Satzrahmengebühren. Es wird insoweit auf die Kommentierung zu § 11 StBVV verwiesen. § 14 Abs. 2 RVG regelt die Zuständigkeit des Vorstands der Rechtsanwaltskammer für ein Gutachten. Eine vergleichbare Regelung findet sich nicht in der StBVV. Eine Anwendung der Vorschrift auf gebührenrechtliche Streitigkeiten aus § 45 StBVV wird abgelehnt. § 45 StBVV verweist jedoch auf die sinngemäße Anwendung des RVG in dem betroffenen Verfahren. Es wird gerade keine Ausnahme dahingehend gemacht, ob eine Kammerzugehörigkeit besteht. Dies spricht für eine Anwendung der Vorschrift in Verfahren des § 45 RVG.