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BFH 11.11.2015 I R 26/15, BBK 8/2016 S. 363

Steuerrecht | Vereinbarung über Arbeitszeitkonto als vGA

Die Vereinbarung einer GmbH mit ihrem beherrschenden GmbH-Geschäftsführer über die Bildung eines Arbeitszeitkontos im Wege der Entgeltumwandlung kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führen.

Im [i]Überweisungen auf Zeitwertkonto bei der BankStreitfall vereinbarte die GmbH am mit ihrem Alleingesellschafter und Geschäftsführer S die Bildung eines Zeitwertkontos in Gestalt eines Investmentkontos bei einer Bank. Hierzu sollte ein nicht näher bezeichneter Anteil des Gehalts einbehalten werden. Bereits ab Oktober 2005 überwies die GmbH monatlich 4.000 € auf das Investmentkonto und kürzte das monatliche Gehalt des S in gleicher Höhe.

Nach dem [i]Zeitwertkonto kommt Überstundenvergütung gleichBFH waren ab Oktober 2005 monatlich 4.000 € als vGA dem Einkommen der GmbH hinzuzurechnen: Denn die Vereinbarung kam letztendlich einer Überstundenvergütung gleich, d...