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Steuerrecht | BFH erleichtert gewinnneutrale Realteilung
Eine gewinnneutrale Realteilung bei einer Personengesellschaft erfordert nach dem BFH nicht mehr, dass die Personengesellschaft aufgelöst wird. Vielmehr genügt es, wenn ein Gesellschafter ausscheidet und einen Teilbetrieb übernimmt, den er weiterhin betrieblich einsetzt.
Im [i]Gesellschafterin schied aus und erhielt TeilbetriebStreitfall schied eine Anwältin aus einer Rechtsanwaltssozietät aus. Sie erhielt beim Ausscheiden eines von mehreren Büros der Sozietät, auf dessen Konto zuvor noch ein Betrag von 310.000 € von der Sozietät überwiesen worden war, sowie eine zehnjährige Rente von monatlich 5.000 €.
Der BFH [i]Zahlung der Rente führte zu Veräußerungsgewinnbejahte eine Realteilung im Sinne von § 16 Abs. 3 Satz 2 und § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG, so dass die stillen Reserven grundsätzlich nicht aufgedeckt werden mussten. Allerdings führte die Zahlung der Rente zu einem Veräußeru...