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Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern unter Beteiligung von KSt-Subjekten
Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG
Im Zusammenhang mit Mitunternehmerschaften ist die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zum Buchwert in den Fallgruppen des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1–3 EStG grds. zwingend (vgl. bereits Schulze, NWB BAAAF-49514). Diese Buchwertübertragung wird durch die allgemeine Sperrfristregelung (§ 6 Abs. 5 Satz 4 EStG, vgl. NWB TAAAF-68780), die KSt-Klausel (§ 6 Abs. 5 Satz 5 EStG) sowie eine ergänzende KSt-Klausel (§ 6 Abs. 5 Satz 6 EStG) eingeschränkt. Als Rechtfolge ordnen diese den Teilwertansatz an und verdrängen damit die Buchwertprivilegierung oder eliminieren diese rückwirkend. Bislang hatte die höchstrichterliche Rechtsprechung kaum Gelegenheit, im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG Rechtsgrundsätze zu entwickeln. Die Finanzverwaltung hat im Anwendungsschreiben vom einige das grds. Verständnis betreffende Anwendungsfälle zu § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG besprochen. Hinsichtlich der besonderen Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG bleibt es aber bei rudimentären Ausführungen. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser beiden Vorschriften (KSt-Klauseln) mithilfe zahlreicher Beispiele.
I. Vorüberlegungen zu § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG
Die KSt-Klauseln knüpfen an das grundlegende Verständnis an, dass an einer Mitunternehmerschaft ...