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NWB direkt Nr. 15 vom Seite 358

Der Ausschluss von Gesellschaftern aus Personengesellschaften

Michael Bisle

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAF-70199 Wie alle auf Dauer angelegten Rechtsbeziehungen sind auch Gesellschaftsverhältnisse streitanfällig. Neben beispielsweise Streitigkeiten über Geschäftsführungsmaßnahmen kann der Konflikt auch soweit eskalieren, dass ein Gesellschafter von den Mitgesellschaftern als (zwischenzeitlich) untragbar angesehen wird und deshalb aus dem Gesellschafterkreis ausgeschlossen werden soll. Ein solcher Ausschluss ist als letztes Mittel (Ultima Ratio) bei den Personengesellschaften (GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG) unter bestimmten materiellen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen grds. möglich. Die gesetzlichen Regelungen hierzu (§ 737 BGB für die GbR; § 140 Abs. 1, § 161 Abs. 2 HGB für die OHG, KG und GmbH & Co. KG) werden dabei in der Praxis regelmäßig durch gesellschaftsvertragliche Regelungen ergänzt oder – soweit zulässig – abbedungen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Wichtiger Grund

Voraussetzung für einen solchen Ausschluss ist grds., dass in der Person des unliebsamen Gesellschafters ein wichtiger Grund vorliegt, wobei das Gesetz hierfür beispielhaft die grob schuldhafte Verletzung einer dem auszuschließenden Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag obliegenden, ...