Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Veräußerungsgewinn bei unangemessen aufwendigem Wirtschaftsgut
I. Sachverhalt
U ist selbständiger Vertreter und nutzt bei seiner Tätigkeit auch ein zum mobilen Büro umgebautes Wohnmobil. Das Wohnmobil ist am Anfang 01 für 200 T€ angeschafft worden. U plant es Anfang 04 zu veräußern und rechnet mit einem Veräußerungserlös von 80 T€. Das Wohnmobil wird ausschließlich betrieblich genutzt.
Über das gleichartige, ebenso aufwendige Vorgängerfahrzeug wurde mit dem FA folgende Verständigung erzielt: Die Aufwendungen für das Wohnmobil berühren die Lebensführung des Stpfl. und sind der Höhe nach nicht angemessen. Im Hinblick auf § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG wurden daher 40 % der Betriebsausgaben (Abschreibungen etc.) als nicht abziehbar qualifiziert. Beim neuen Wohnmobil wird der gleiche Aufteilungsmaßstab greifen.
Bei der Vornahme der Abschreibung hat U ein Wahlrecht. Er kann das Wohnmobil linear über fünf Jahre abschreiben oder Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. Der Restbuchwert des Wohnmobils Anfang 04 betrüge im ersten Fall 80 T€, im zweiten Fall 40 T€.
II. Fragestellung
Welche Abschreibungsvariante ist in der Totalbetrachtung steuerlich günstiger?
III. Lösungshinweise
1. Laufende Abschreibung
Das Wohnmobil ist notwendiges Betriebsvermögen. Seine Abschreibung führt daher zu Betr...