Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 28.10.2015 II R 46/13, StuB 7/2016 S. 281

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im Falle einer Steuerhinterziehung durch den Erblasser

Der Erbe kann eine vom Erblasser hinterzogene Einkom-mensteuer, die auch nach dem Eintritt des Erbfalls nicht festgesetzt wurde, selbst dann nicht als Nachlassverbind-lichkeit abziehen, wenn er das für die Festsetzung der Einkommensteuer zuständige FA zeitnah über die Steuerangelegenheit unterrichtet hat (Bezug: § 10 Abs. 5 Nr. 1, § 11 ErbStG).

Praxishinweise

Nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG mindern die vom Erblasser herrührenden Schulden, z. B. Steuerschulden, die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer des Erben. Abziehbar sind aber nur solche Steuerschulden des Erblassers, die für den Erben eine wirtschaftliche Belastung darstellen. Daran hält der BFH weiter fest. An einer wirtschaftlichen Belastung fehlt es aber, wenn das FA nach dem Tod des Erblassers infolge von Rechenfehlern nicht die volle, v...