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StuB 7/2016 S. 281

Körperschaftsteuer | Sanierungsklausel ist europarechtswidrig

Nach dem „GFKL Financial Services AG“ NWB OAAAF-66135 verstößt die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG gegen Europarecht, da sie Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten gegenüber ihren Wettbewerbern begünstigt.

Praxishinweise

Durch Beschluss der Europäischen Kommission vom wurde die Sanierungsklausel rückwirkend für mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar erklärt und die Rückforderung dieser Beihilfe angeordnet. Die Bundesrepublik hatte gegen den Beschluss eine Nichtigkeitsklage erhoben, die allerdings verspätet eingereicht und deswegen abgewiesen wurde (). Die Kläger haben jetzt noch die Möglichkeit, Rechtsmittel beim EuGH einzulegen. Wir werden auf das Urteil noch gesondert zurückkommen.