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BFH 01.12.2015 IX R 9/15, StuB 7/2016 S. 280

Einkommensteuer | Unbebautes Grundstück – Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht

(1) Auf die Bebauungs- und Vermietungsabsicht kann nur anhand von äußeren Umständen geschlossen werden. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls. (2) Ein vorsichtiges, auf das Ansparen von Eigenkapital gerichtetes Finanzierungsverhalten spricht nicht gegen die behauptete Bebauungsabsicht. In diesem Fall muss sich aber aus weiteren Umständen ergeben, dass sich der Stpfl. seinen Angaben entsprechend verhalten und entsprechende Mittel tatsächlich angesammelt hat. Dafür kann die spätere Verwendung der angesparten Mittel rückwirkend von Bedeutung sein (Bezug: § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 EStG; § 96 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz FGO).

Praxishinweise

Auch wenn der Stpfl. wie im Urteilsfall ein unbebautes Grundstück erst zeh...