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Einkommensteuer | Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer
(1) Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem angeschafft wurden (sog. Altverluste), unterliegen auch nach Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren. (2) Die Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß (Bezug: § 23 Abs. 3 Satz 9, § 52 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 10, Abs. 11 EStG 2009; Art. 3, Art. 14 GG).
Soweit im Veranlagungszeitraum 2009 – Einführung der Abgeltungsteuer und damit verbunden Einschluss von Wertpapierveräußerungsgewinnen oder -verlusten in die Kapitaleinkünfte – Wertpapiere aufgrund des Anschaffungszeitpunkts der Wertpapiere im Jahr 2008 innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Anschaffung wieder veräußert worden sind...