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BFH 01.10.2015 X R 32/13, StuB 7/2016 S. 284

Verteilung eines Übergangsgewinns nach § 163 AO

(1) Eine Billigkeitsentscheidung über die Verteilung eines Übergangsgewinns bindet auch hinsichtlich dessen Höhe. (2) Die Billigkeitsentscheidung kann in dem Steuerbescheid des Übergangsjahres enthalten sein (Bezug: § 85 Satz 1, § 157 Abs. 1, Abs. 2, § 163; § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 2 Satz 3, § 184 Abs. 2 Satz 2 AO).

Praxishinweise

(1) Geht ein Stpfl. z. B. von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG über, so erfordert dieser Wechsel der Gewinnermittlungsart vom Zu- und Abflussprinzip zum Realisationsprinzip die Vornahme von Zu- und Abrechnungen, damit sich Geschäftsvorfälle nicht doppelt oder (andererseits) überhaupt nicht auswirken. Ein dabei entstehender Überga...