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BFH 11.11.2015 V R 8/15, StuB 7/2016 S. 282

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung

Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH kann im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall sollte eine Ein-Mann-GmbH zur Übernahme einer bestimmten Geschäftstätigkeit einer anderen GmbH gegründet werden. Letztendlich kam es aber nicht zur GmbH-Gründung. Der Stpfl. beantragte den Vorsteuerabzug für Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der nicht realisierten GmbH-Gründung. Der BFH versagte den Vorsteuerabzug deswegen, weil durch die Beratungsleistungen keine Vermögenswerte („Investitionsgüter“) entstanden sind, die bei Realisierung der GmbH-Gründung auf die GmbH ...