EuGH - C-616/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: RL 2006/112/EG Art 132 Abs 1 Buchstabe f
Rechtsfrage
Es wird beantragt, wie folgt zu entscheiden:
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe f) der Mehrwertsteuersystemrichtlinie1 verstoßen, dass sie die Mehrwertsteuerbefreiung auf Dienstleistungen, die selbstständige Zusammenschlüsse von Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die von der Steuer befreit ist oder für die sie nicht Steuerpflichtige sind, an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke der Ausübung dieser Tätigkeit erbringen, soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern, auf Zusammenschlüsse beschränkt, deren Mitglieder eine begrenzte Anzahl von Berufen ausüben;
2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
Dienstleistung; Erstattung; Mehrwertsteuer; Steuerbefreiung; Zusammenschluss
Fundstelle(n):
TAAAF-70088