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Umsatzsteuer | Landesärztekammer im Bereich „externe Qualitätssicherung Krankenhaus“ nicht unternehmerisch tätig
Nach dem ist eine Landesärztekammer als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der sog. externen Qualitätssicherung Krankenhaus nicht unternehmerisch tätig, wenn sie insoweit auf öffentlich-rechtlicher Grundlage handelt und ihre Behandlung als Nichtunternehmerin nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.
Die über eine Projektgeschäftsstelle entgeltlich tätige Landesärztekammer war nicht Unternehmerin, weil sich die zugrundeliegenden Verträge als öffentlich-rechtliche Vereinbarung erwiesen und kein schädlicher Wettbewerb entstehen konnte. Der „Wettbewerbstest“ ist nach dem maßgeblichen Unionsrecht – inzwischen auch nach § 2b UStG – von erheblicher Bedeutung. Nach den im Streitfall getroffenen Feststellungen waren „private“ Unternehmen in...