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NWB direkt Nr. 14 vom Seite 333

Aktuelles zur tatsächlichen Verständigung

Dr. Timo Hartman

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAF-69803 Seit der Entscheidung des VIII. Senats des (BStBl 1985 II S. 354) ist die tatsächliche Verständigung zwischen Finanzbehörde und Steuerpflichtigem im Steuerrecht grds. anerkannt. Sie bietet die Möglichkeit, bei schwierigen und [i]infoCenter „Tatsächliche Verständigung“ NWB HAAAB-04886 komplexen Sachverhalten langwierige Ermittlungen und Prüfungen zu vermeiden und führt durch die einvernehmliche Festlegung auf einen der Besteuerung zugrunde zu legenden Sachverhalt zu Rechtsfrieden zwischen Steuerbürger und Finanzbehörde. Da die tatsächliche Verständigung (bislang) nicht gesetzlich ausdrücklich geregelt ist, besteht jedoch seit jeher Streit über ihre prinzipielle Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie über ihre Voraussetzungen und Rechtfolgen.

Ausführlicher Beitrag s. .

BFH-Rechtsprechung hier nicht immer stringent

[i]Verständigung über (reine) Rechtsfragen Die Rechtsprechung des BFH ist hier nicht immer stringent: So wird bspw. in BFH-Entscheidungen stets wiederholt, eine Verständigung über (reine) Rechtsfragen sei unzulässig, während zugleich eine Ausnahme hiervon in Fällen zugelassen wird, in denen die Rechtsfrage in engem Sachzusammenhang mit Tatfragen s...