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NWB Nr. 14 vom Seite 995

Finanzämter stoppen Abwicklung der Bauträgerfälle

Robert Hammerl

Die Finanzverwaltung stoppt aktuell die Abwicklung der sog. Bauträgerfälle. Die Inanspruchnahme der Subunternehmer soll bis zum Ergehen eines neuen BMF-Schreibens zurückgestellt werden.

Hintergrund
Der [i]BFH-Urteil vom 22. 8. 2013 - V R 37/10 (BStBl 2014 II S. 128) Bauträger ist aufgrund des (BStBl 2014 II S. 128) nicht mehr Schuldner der Umsatzsteuer aus dem Bezug von Bauleistungen. Dieser Rechtsauffassung ist die Finanzverwaltung mit (BStBl 2014 I S. 233) gefolgt und wendet die Entscheidung des BFH in allen offenen Fällen an. [i]BMF-Schreiben vom 5. 2. 2014 (BStBl 2014 I S. 233)Der Gesetzgeber hat durch die Einführung des § 27 Abs. 19 UStG auf die Anträge des Bauträgers auf Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer reagiert und eine [i]Eigenständige Korrekturvorschrift in § 27 Abs. 19 UStG eigenständige Korrekturvorschrift in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen. Zur Wahrung des Vertrauensschutzes kann der Subunternehmer aber die nun von der Finanzverwaltung geforderte Umsatzsteuer im Wege der Abtretung seiner zivilrechtlichen Forderung gegenüber dem Bauträger begleichen. Im Ergebnis würde der Bauträger damit nur die Erstattungszinsen i. S. des § 233a AO erhalten, während der Subunternehmer aufgrund des § 233a Abs. 2a AO nicht mit Nachzahlungszinsen belangt werden soll. Der Zi...