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STFAN Nr. 4 vom Seite 12

Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Merker, Steuerberater; München

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) enthält Ausführungsbestimmungen für die Finanzverwaltung zur Anwendung der Vorschriften der Abgabenordnung. Mit (BStBl 2016 I S. 155) wurde der AEAO in mehreren Punkten, insbesondere in den Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts und der Korrekturvorschriften, geändert. Der folgende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen vor.

Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Auswirkungen des

Der BFH hatte mit , BStBl 2016 II S. 68) u. a. entschieden, dass eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und § 3 Nr. 6 Satz 1 GewStG steuerbegünstigt sein kann. Das gilt auch, soweit sie in die Erfüllung hoheitlicher Pflichtaufgaben der Trägerkörperschaft eingebunden ist.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war ein Landkreis alleiniger Gesellschafter einer GmbH, deren Zweck die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Rettungsdienstgesetz ist. Diese Aufgaben obliegen grundsätzlich den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die Finanzverwaltung hat die Grundsätze des Urteils in den AEAO aufgenommen, wobei folgende Punkte zu beachten sind:

  • Selbstlosigkeit

    Die Anwendungsvorschriften ...

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