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Betriebskostenabrechnung: BGH schärft die formellen Anforderungen
Auswirkungen der BGH-Entscheidung vom 20. 1. 2016 - VIII ZR 93/15
[i]Eisenschmid, NWB 7/2016 S. 506 zur Betriebskostenabrechung bei MischimmobilienDie mit Spannung erwartete Entscheidung des NWB GAAAF-66651) zur Lockerung der Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung ist nunmehr verkündet worden. Die große Änderung des Betriebskostenrechts blieb jedoch aus. Vielmehr hat der VIII. Senat in der Fortentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung hinsichtlich der formellen Ordnungsmäßigkeit der Betriebskostenabrechnung die Anforderungen geschärft und somit insbesondere für die Immobilienverwaltung Klarheit geschaffen. Der Inhalt der Entscheidung lässt sich in drei Blöcke aufteilen. Zum einen hinsichtlich der Regelung zu den „bereinigten Gesamtkosten“ der Betriebskostenabrechnung, zum anderen bezüglich der Darstellung und Erläuterung der notwendigen Rechenschritte und zuletzt betreffend die Anforderungen, die an den Mieter gestellt werden können.
I. Die bereinigten Gesamtkosten
Der Kernsatz der Entscheidung bezüglich der Gesamtkosten lautet:
„Er [der Senat] entscheidet nunmehr, dass es zur Erfüllung der Mindestanforderungen einer Nebenkostenabrechnung, durch die die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB gewahrt wird, genügt, wenn als „Gesamtkosten“ bei...