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Die bilanziellen Auswirkungen der Steuerentstrickung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAF-69320 Durch das SEStEG (vom , BGBl 2006 I S. 2782) ist mit § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG ein allgemeiner Entstrickungstatbestand im deutschen Ertragsteuerrecht eingeführt worden. Dieser führt zu einer Aufdeckung und Sofortbesteuerung der stillen Reserven, ohne dass am Markt eine Gewinnrealisierung erfolgt ist. Denn nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG werden Sachverhalte, bei denen das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird, einer Entnahme gleichgestellt. Diese fiktive Entnahme ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Im Zuge des JStG 2010 (vom , BGBl 2010 I S. 1768) wurde in § 4 Abs. 1 EStG der Satz 4 eingefügt. Danach liegt eine Steuerentstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG immer dann vor, wenn ein bisher einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnendes Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist.
Ausführlicher Beitrag s. .
Problemstellung: [i]Kein veränderter Bilanzausweis in der HandelsbilanzUnstrittig dürfte sein, dass in der Handelsbilanz die Gewinnrealisierung durch Steuerentstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG zu keinem veränderten Bilanzausweis führt, da eine Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums wie bei einer echten Gewinnrealisierung durch Veräu...