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OLG Frankfurt/Main 07.05.2015 26 U 35/12, NWB 13/2016 S. 916

Gesellschaftsrecht | Bilanzgarantie bei GmbH-Anteilskauf

Wird im Rahmen eines GmbH-Anteilserwerbs vom Verkäufer zugesichert, dass der Jahresabschluss der GmbH zum maßgeblichen Stichtag ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, kann sich hieraus nach allgemeinen Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) das Vorliegen einer sog. harten Bilanzgarantie ergeben. Durch diese wird erklärt, dass die Referenzbilanz zum Stichtag die tatsächlichen Verhältnisse (materiell) objektiv korrekt und vollständig widerspiegelt und der Verkäufer insoweit auch für die bis dahin nicht bekannten Schulden und Eventualverbindlichkeiten einzustehen hat, mögen diese auch nach subjektiven Kriterien unter Berücksichtigung bilanzrechtlich erforderlicher Aufstellungssorgfalt für ihn nicht erkennbar gewesen sein u...