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NWB Nr. 13 vom Seite 910

Arbeitgeber-Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG: Anforderungen an die Qualifikation der Leistungserbringer

Lukas Hilbert

Über den mit dem JStG 2009 vom (BGBl 2008 I S. 2794) neu besetzten § 3 Nr. 34 EStG werden mit Wirkung seit 2008 bestimmte zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung durch einen Freibetrag (Gesetzeswortlaut: „soweit“) bis zur Höhe von 500 € pro Kalenderjahr und Mitarbeiter von der Besteuerung ausgenommen. Wenngleich selektiv nur für einzelne Gruppen von Steuerpflichtigen geltende Befreiungen systematisch in aller Regel kritisch zu sehen sind, kommt der Norm teilweise Vereinfachungscharakter zu, vermeidet sie doch in der Praxis die gerade im Bereich der Gesundheitsvorsorge ansonsten bisweilen notwendige Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und den nicht zur Besteuerung herangezogenen Leistungen im sog. ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse (vgl. im Einzelnen Bechthold/Hilbert, NWB 38/2009 S. 2946). Erforderlich für die Befreiung ist allerdings, dass die Gesundheitsangebote „hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“. Im mit Urteil vom - 1 K 80/15 (5) NWB FAAAF-68202 en...