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NWB Nr. 13 vom Seite 965

Parallele Kammerzugehörigkeit als Rechtsanwalt und Geschäftsführer einer StB-GmbH

Ein [i]VG München, Urteil vom 19. 5. 2015 - M 16 K 14.447Rechtsanwalt, der selbst nicht Steuerberater ist, aber nach § 50 Abs. 2 StBerG zulässigerweise als Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH tätig ist, kann allein schon aufgrund dieser Organstellung, die von ihm als Geschäftsführer und verantwortliche Führungskraft zumindest die Einhaltung der Berufspflichten innerhalb der Gesellschaft verlangt und deshalb eine spezifische kammergebundene Kontrolle erfordert, als kammerpflichtige natürliche Person neben der StB-GmbH zu Beiträgen herangezogen werden. Die gleichzeitige Mitgliedschaft zur RA-Kammer steht dem nicht entgegen und rechtfertigt auch keine Beitragsermäßigung, da beide Berufskammern insoweit unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Zur Zulässigkeit einer parallelen Beitragspflicht von StB-GmbH und deren Geschäftsführer s. VG Lüneburg, Urteil vom - 5 A 43/02, DStRE 2004 S. 607.