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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 10 AS 480/12

Gesetze: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 3

Der Kläger begehrt von dem Beklagten für Juli 2009 bis Dezember 2009 höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs 1 Satz 1 bzw Satz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der im maßgeblichen Zeitraum geltenden Fassung (im Folgenden ohne Zusatz zitiert) unter Berücksichtigung eines Bedarfs für Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 577,60 EUR statt lediglich in Höhe von monatlich 387,50 EUR.

Fundstelle(n):
XAAAF-69554

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