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BGH Urteil v. - II ZR 211/88

Leitsatz

Leitsatz:

»Sind in einer Personengesellschaft die Beteiligungen - innerhalb eines bestimmten Kreises von Personen, die als Gesellschafter zugelassen sind - frei übertragbar, so kann gleichwohl mangels einer anderweitigen Regelung im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich ein Anteil nicht wirksam auf jemanden übertragen werden, der bereits Gesellschafter ist, seine Beteiligung jedoch vorher auf einen nach der Anteilsübertragung liegenden Zeitpunkt gekündigt hat.«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
IAAAF-69345

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