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EuGH 18.09.2003 Rs. C-168/01, IWB 19/2003

Steuerrecht; | Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Kosten

Der EuGH hat in der Rs. C-168/01 mit Urt. v. wie folgt entschieden: Die Richtlinie 90/435/EWG des Rates v. über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, ausgelegt im Licht von Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG), steht einer nationalen Vorschrift entgegen, nach der bei der Besteuerung der Gewinne einer in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Muttergesellschaft die Kosten, die mit einer von dieser gehaltenen Beteiligung an dem Kapital einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaft verbunden sind, nur dann abzugsfähig sind, wenn diese Kosten mittelbar der Erzielung von Gewinnen dienen, die in dem Mitgliedstaat, in dem die Muttergesellschaft niedergelassen ist, steuerpflichtig sind.

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