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BFH | Vorbezug von einer Schweizer Pensionskasse an inländische Grenzgänger anlässlich des Erwerbs von Wohneigentum
Im Streitjahr 2005 wohnten die Kl. (Eheleute) im Inland und arbeiteten in der Schweiz als öffentlich-rechtliche Angestellte. Sie leisteten Beiträge an die Versicherungskasse des Kantons Sankt Gallen. Diese ist eine unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Staates und eine registrierte Vorsorgeeinrichtung. Die Versicherungskasse zahlt bestimmte Mindestleistungen im Alter, im Todesfall oder im Invaliditätsfall. Diese Leistungen werden als BVG-Mindestleistungen und das entsprechende Versicherungssystem als BVG-Obligatorium bezeichnet. Die Versicherungskasse gewährte den Kl. auf entsprechende Anträge hin einen Kapitalbezug zur Wohneigentumsförderung (sog. Vorbezug für Wohneigentum) aus dem Obligatorium. Das [i]Sog. Vorbezug für Wohneigentum ist steuerpflichtig – allerdings ggf. ermäßigt deutsche Finanzamt setzte den Vorbezug als Einnahmen aus s...