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BFH  - IV R 5/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 4 Abs 3 S 4, EStG § 15b, AO § 42 Abs 2 S 2

Rechtsfrage

Gehören Goldbarren, die eine gewerblich geprägte Personengesellschaft im Rahmen ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit mit Veräußerungsabsicht erwirbt, zu ihrem nicht abnutzbaren Anlagevermögen mit der Folge, dass die Anschaffungskosten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind? - Ist die gewählte Gestaltung missbräuchlich, oder liegt aufgrund der gewählten doppelstöckigen Struktur mit zwei gleichartigen Tochtergesellschaften (eine davon die Klägerin) ein Steuerstundungsmodell vor?

Anlagevermögen; Anschaffungskosten; Betriebsausgabe; Gestaltungsmissbrauch; Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Gold; Steuerstundungsmodell; Überschussrechnung; Umlaufvermögen

Fundstelle(n):
ZAAAF-69215

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