BFH - IV R 5/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 4 Abs 3 S 4, EStG § 15b, AO § 42 Abs 2 S 2
Rechtsfrage
Gehören Goldbarren, die eine gewerblich geprägte Personengesellschaft im Rahmen ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit mit Veräußerungsabsicht erwirbt, zu ihrem nicht abnutzbaren Anlagevermögen mit der Folge, dass die Anschaffungskosten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind? - Ist die gewählte Gestaltung missbräuchlich, oder liegt aufgrund der gewählten doppelstöckigen Struktur mit zwei gleichartigen Tochtergesellschaften (eine davon die Klägerin) ein Steuerstundungsmodell vor?
Anlagevermögen; Anschaffungskosten; Betriebsausgabe; Gestaltungsmissbrauch; Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Gold; Steuerstundungsmodell; Überschussrechnung; Umlaufvermögen
Fundstelle(n):
ZAAAF-69215