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IWB 19/2003

Belgien; | Steueramnestie für ausländisches Kapitalvermögen

Am hat die belgische Regierung angekündigt, eine Steueramnestie einzuführen. Danach können belgische Steuerpflichtige, die bisher unerklärtes, im Ausland befindliches Kapitalvermögen nach Belgien zurückführen, sämtliche Steuerschulden durch eine einmalige ”Strafbesteuerung” abgelten. Die ”Strafsteuer” beträgt grundsätzlich 9 %. Sie wird auf 6 % reduziert, wenn das repatriierte Vermögen in Belgien investiert wird. Hierfür kommt eine Anlage in belgischen Aktien, Grundvermögen oder Versicherungen in Frage. Obwohl Details noch nicht bekannt sind, soll die Anlage durch eine belgische Bank geschehen, die das Bankgeheimnis wahrt. Vermögen aus kriminellen Aktivitäten sollen von der Amnestie ausgeschlossen sein.

[D.K.]