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Bewertung des Grundvermögens – Praxishinweise zu den neuen Anwendungserlassen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAF-68789 Durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom (BGBl 2015 I S. 1834) wurde insbesondere das Sachwertverfahren zur Bewertung des Grundvermögens mit Wirkung zum neu geregelt. Von den Gesetzesänderungen ist aber auch das Ertragswertverfahren betroffen. Die Anpassung der Bewertungsvorschriften war notwendig geworden, um die vorbezeichneten typisierten Bewertungsverfahren der seit dem geltenden Grundbesitzbewertung an die Verkehrswertermittlung auf Basis der ImmoWertV und der Sachwertrichtlinie vom anzugleichen. Die Finanzverwaltung hat die gesetzlichen Neuerungen durch die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des StÄndG 2015 vom (BStBl 2016 I S. 173) flankiert. Die Erlasse beinhalten Regelungen zur Anwendung der Vorschriften für die neue Grundbesitzbewertung nach den §§ 176 ff. BewG für Bewertungsstichtage ab dem . Sie ergänzen insoweit die ErbStR 2011 bzw. ErbStH 2011.
Ausführlicher Beitrag s. .
Anwendungserlasse vom
[i]Zahlreiche Einzelfragen werden geklärtDie gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom regeln eine Vielzahl von Einzelfragen. So wird bspw. beim Ertragswertverfahren die Durchführung der Verlängerung der Gesamtnutzungsdauer neu gefasst, indem eine neue Punktevergabe fü...